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Pannonia Hotel Sopron  I  Tel: +3699312180  I  E-mail: sopron@pannoniahotel.com  I H-9400 Sopron, Várkerület 75.

Pannonia Hotel

Das ikonische Sopron

AGB

  1. Angaben zum Dienstleister

DENTAL-PANNONIA Gyógyidegenforgalmi Zrt. (im Folgenden: Dienstleister oder Hotel)

Sitz: 9400 Sopron, Várkerület 75.

Handelsregisternummer: 08-10-001687

Steuernummer: 11463762-2-08

EU-Steuernummer: HU11463762

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1. Die vorliegenden „Allgemeinen Vertragsbedingungen” regeln die Nutzung der Unterkunft des Dienstleisters, des Pannonia Hotels, und seiner Dienstleistungen.

2.2. Besondere, individuelle Bedingungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, schließen jedoch den Abschluss gesonderter Vereinbarungen mit Reisevermittlern, Veranstaltern und gegebenenfalls anderen, der Art des Geschäfts entsprechenden Bedingungen nicht aus.

3. Vertragspartei

3.1. Die vom Dienstleister angebotenen Dienstleistungen werden vom Gast in Anspruch genommen.

3.2. Wenn der Gast die Bestellung für die Dienstleistungen direkt beim Dienstleister aufgibt, ist der Gast die Vertragspartei. Der Dienstleister und der Gast werden gemeinsam – sofern die Bedingungen erfüllt sind – zu Vertragsparteien (im Folgenden „Parteien“).

3.3. Wenn die Bestellung für die Dienstleistungen im Auftrag des Gastes von einem Dritten (im Folgenden „Vermittler“) beim Dienstleister aufgegeben wird, werden die Bedingungen der Zusammenarbeit durch den zwischen dem Dienstleister und dem Vermittler geschlossenen Vertrag geregelt. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Dritte den Gast rechtmäßig vertritt.

4. Vertragsabschluss, Art der Buchung, Änderung, Benachrichtigungspflicht

4.1. Auf die mündliche oder schriftliche Angebotsanfrage des Gastes sendet der Dienstleister ein Angebot. Wenn innerhalb von 48 Stunden nach Versand des Angebots keine konkrete Bestellung eingeht, erlischt die Bindungswirkung des Angebots des Dienstleisters. Der Dienstleister ist berechtigt, schriftlich vom Angebot zurückzutreten, es vor der schriftlichen Bestellung zu widerrufen oder individuelle Bedingungen festzulegen.

4.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der vom Gast schriftlich oder mündlich abgegebenen Reservierung durch den Dienstleister zustande und gilt somit als schriftlich abgeschlossener Vertrag. Dies gilt nicht, wenn der Gast im Hotel erscheint, das Zimmer zu den angegebenen Reservierungsbedingungen bezieht oder die Schlüsselkarte entgegennimmt.

Mündliche Reservierungen, Vereinbarungen, Änderungen oder deren mündliche Bestätigung durch den Dienstleister haben keinen vertraglichen Charakter.

4.3. Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung gilt für einen bestimmten Zeitraum.

4.3.1. Wenn der Gast das Zimmer vor Ablauf der festgelegten Dauer endgültig verlässt oder schriftlich oder mündlich storniert und der Dienstleister dies schriftlich bestätigt, hat der Dienstleister Anspruch auf 100 % des im Vertrag festgelegten Entgelts für die Dienstleistung, einschließlich aller Nebenleistungen, jedoch ohne die lokale Tourismussteuer.

Der Dienstleister ist berechtigt, ein vor Ablauf der Frist frei gewordenes Zimmer erneut zu vermieten. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht zu einer Rückerstattung oder Entschädigung verpflichtet.

4.3.2. Eine vom Gast initiierte Verlängerung der Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistung bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters. In diesem Fall kann der Dienstleister die Erstattung der bereits erbrachten Dienstleistung verlangen.

4.4. Für Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, die von den Parteien unterzeichnet werden muss.

5. Stornierungsbedingungen

5.1. Sofern in dem Angebot des Hotels (einschließlich der Informationen auf seiner Website) keine anderen Bedingungen festgelegt sind, ist eine stornierungsfreie Stornierung der Unterkunftsleistung nicht möglich.

  1. Wenn die Vertragspartei die Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistungen nicht durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder auf andere im Vertrag festgelegte Weise gesichert hat, besteht keine Dienstleistungspflicht seitens des Dienstleisters.
  2. Wenn die Vertragspartei die Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistungen durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder auf andere im Vertrag festgelegte Weise gesichert hat und am Anreisetag bis 22:00 Uhr Ortszeit nicht ankommt und nicht im Voraus mitteilt, dass er zu einem späteren Zeitpunkt anreisen wird, ist der Dienstleister berechtigt, das Zimmer für diesen Tag zu verkaufen und den gesamten im Vertrag festgelegten Vorauszahlungsbetrag als Vertragsstrafe in Rechnung zu stellen.
  3. Der Dienstleister kann in seinem schriftlichen Angebot und/oder seiner Bestätigung von den oben genannten Bedingungen abweichende Sonderbedingungen festlegen.
  4. Wenn der Gast eine bestehende Buchung mit Zustimmung des Dienstleisters auf einen späteren Zeitpunkt umbucht, hat der Gast Anspruch auf weitere Leistungen gemäß den zum Zeitpunkt der Umbuchung geltenden Vertragsbedingungen und der bei der Umbuchung erhaltenen Bestätigung.
  5. Der Gast kann vor seiner Ankunft nur zu wahrscheinlichen Tatsachen in Bezug auf die Inanspruchnahme der Dienstleistungen Stellung nehmen.
  6. Bei nachträglicher Abrechnung gilt der im Channel Manager angegebene Preis für den jeweiligen Tag und den jeweiligen Zimmertyp.

5.2. Bei Gästen, die ohne vorherige Rückmeldung nicht angereist sind, werden in jedem Fall 100 % der gebuchten Leistungen als Vertragsstrafe in Rechnung gestellt.

5.3. Die auf den eigenen Seiten der Reisevermittler, insbesondere der Online-Reisevermittler, festgelegten Bedingungen gelten nur dann, wenn sie mit den vom Hotel festgelegten Bedingungen übereinstimmen. Bei Abweichungen gelten die auf der eigenen Website des Hotels aufgeführten, gleichartigen Angebote, andernfalls die vorliegenden Vertragsbedingungen.

6. Preise

6.1. Die aktuellen Zimmerpreise sind auf der Website des Hotels https://pannoniahotel.com einsehbar. Die Preislisten für sonstige Dienstleistungen sind in den jeweiligen Hotelabteilungen erhältlich, auf schriftliche Anfrage sendet das Hotel eine aktuelle Preisliste zu.

6.2. Der Dienstleister kann die angegebenen Preise ohne vorherige Ankündigung frei ändern.

6.3. Bei der Angabe der Preise weist der Dienstleister darauf hin, ob der von ihm angegebene Preis die in den geltenden ungarischen Rechtsvorschriften festgelegten Steuern (Mehrwertsteuer, Kurtaxe) enthält oder nicht.

6.4. Aktuelle Rabatte, Sonderangebote und sonstige Angebote werden auf der Website www.pannoniahotel.com bekannt gegeben.

6.5. Bei der Buchung von Produkten des Dienstleisters, die an besondere Bedingungen geknüpft sind, bei der Buchung von Veranstaltungen oder bei der Buchung von mehr als 5 Zimmern (Gruppenbuchung) kann der Dienstleister von den oben genannten Bedingungen abweichende, in einem individuellen Vertrag festgelegte Bedingungen und Aufschläge festlegen.

6.6. Der Dienstleister gibt Preisangebote ausschließlich in schriftlicher Form ab. Mündliche Auskünfte sind unverbindlich und für den Dienstleister nicht bindend, insbesondere da die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Hoteldienstleistungen mündlich nicht im Detail erläutert werden können.

6.7. Angebote, die über Instant-Messaging-Dienste oder andere Online-Plattformen abgegeben werden, sind nicht vollständig und binden das Hotel höchstens für einen Kalendertag in Bezug auf die dort ausdrücklich genannten Punkte. In nicht genannten Fällen gelten die allgemeinen Angebote des Hotels bzw. die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7. Zahlungsweise, Garantie

7.1. Der Dienstleister verlangt die Gegenleistung für die für den Vertragspartner erbrachten Dienstleistungen spätestens bei Beginn der Inanspruchnahme, bei der Ankunft im Hotel, kann jedoch im Rahmen einer individuellen schriftlichen Vereinbarung auch eine nachträgliche Zahlung ermöglichen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Gegenwert der Buchungen innerhalb von 72 Stunden nach Bestätigung durch den Dienstleister fällig.

7.2. Um die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Dienstleistung und die Begleichung des Gegenwerts zu gewährleisten, kann der Dienstleister

  1. eine Kreditkartengarantie verlangen, wobei der Gegenwert der bestellten und bestätigten Dienstleistung auf der Kreditkarte gesperrt werden kann,
  2. eine Vorauszahlung für einen Teil oder den gesamten Betrag der Teilnahmegebühr verlangen.

7.3. Die Rechnung der Vertragspartei wird wie folgt ausgestellt:

  1. Die Rechnung wird gemäß den ungarischen Steuervorschriften in Forint ausgestellt. Der Preis der Dienstleistungen kann am Tag der Ankunft des Gastes zum Tageskurs der Bank des Dienstleisters in Euro umgerechnet werden.
  2. Mögliche Währungen für Barzahlungen: HUF, EUR
  3. Neben Barzahlung akzeptiert der Dienstleister auch Vorabüberweisungen, SZÉP-Karten (OTP, MKB und K&H – von allen drei Unterkonten) und die folgenden Kreditkarten: Visa, EC/MC, Maestro, American Express.
  4. Bei Online-Buchungen über die Website des Hotels kann der Buchungsbetrag auf folgende Weise beglichen werden:
  5. - Online-Kreditkartenzahlung: OTP SimplePay oder Stripe.
  6. - Akzeptierte Kreditkarten: Maestro, MasterCard, Visa, American Express
  7. - Online-Zahlung mit SZÉP-Karte: OTP SZÉP-Karte, MKB SZÉP-Karte, K&H SZÉP-Karte

7.4. Alle mit der Zahlungsweise verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Vertragspartei.

7.5. Sofern die Vertragspartei nichts anderes angibt, stellt der Dienstleister die Rechnung elektronisch aus und sendet sie an die von der Vertragspartei angegebene E-Mail-Adresse.

8. Art und Bedingungen der Inanspruchnahme der Dienstleistung

8.1. Der Gast kann das Hotelzimmer am Tag der Ankunft (Check-in) zu dem vom Hotel angegebenen Zeitpunkt beziehen und muss es am Tag der Abreise (Check-out) bis zu dem angegebenen Zeitpunkt verlassen.

8.2. Der Gast darf ohne vorherige Anmeldung keine Dritten in das Hotelzimmer aufnehmen, die sich nicht an der Rezeption des Hotels angemeldet haben. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung hat eine Vertragsstrafe in Höhe von 100.000 HUF pro Tag zur Folge, wobei diese Vertragsstrafe seine sonstige Haftung nicht berührt. Der Gast haftet unbegrenzt und gesamtschuldnerisch für Schäden oder Verletzungen, die durch Personen verursacht werden, die ohne vorherige Anmeldung anreisen.

8.3. Der Gast darf im Hotel nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung Verkaufstätigkeiten ausüben.

8.4. Der Gast darf in den Gemeinschaftsräumen des Hotels Gäste zu geschäftlichen Zwecken nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung empfangen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung hat eine Vertragsstrafe in Höhe von 100.000 Forint pro Tag zur Folge, wobei diese Vertragsstrafe seine sonstige Haftung unberührt lässt. Der Gast haftet unbegrenzt und gesamtschuldnerisch für Schäden oder Verletzungen, die durch Personen verursacht werden, die ohne vorherige Anmeldung anreisen.

8.5. Der Gast ist verpflichtet, die gleichzeitige oder aufeinanderfolgende Beherbergung von mehr als zwei Personen in den Gemeinschaftsräumen vorab schriftlich mit dem Hotel abzustimmen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung hat eine Strafzahlung in Höhe von 100.000 HUF pro Tag zur Folge, wobei diese Strafzahlung seine sonstige Haftung nicht berührt. Der Gast haftet unbegrenzt und gesamtschuldnerisch für Schäden oder Verletzungen, die durch Personen verursacht werden, die ohne vorherige Anmeldung anreisen.

8.6. Befindet sich in dem Zimmer des Gastes ein Gast, der nicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an der Hotelrezeption registriert ist, so ist der Gast des Hotels – insbesondere unter Berücksichtigung der Verpflichtung des Hotels, alle Hotelgäste gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu registrieren, und der Tatsache, dass bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung schwere Sanktionen drohen – muss der Hotelgast eine Vertragsstrafe in Höhe von 400 EUR pro registriertem Gast zahlen.

9. Haustiere

9.1. Haustiere sind in den Unterkünften des Dienstleisters in der Regel erlaubt und können unter der Aufsicht des Gastes im Hotelzimmer gehalten werden. Die Gemeinschaftsräume dürfen zum Zugang zu den Zimmern genutzt werden, andere Räumlichkeiten (Restaurant, Fitness, Wellness usw.) dürfen jedoch nicht mit Haustieren betreten werden.

9.2. Der Gast haftet in vollem Umfang für Schäden, die durch Haustiere verursacht werden. Bei Haustieren, die sich im Hotel aufhalten, gehen die Parteien davon aus, dass typische Schäden, die durch das Tier im Zimmer verursacht werden können (z. B. Abknabbern von Stuhlbeinen, Zerreißen von Stoffen, Verschmutzen von Teppichen), durch das Haustier verursacht wurden und vom Gast zu ersetzen sind.

9.3. Blindenhunde sind erlaubt.

9.4. Der Dienstleister berechnet für Haustiere eine gesonderte Gebühr.

9.5. Die Parteien erklären, dass, wenn die für Haustiere berechnete Gebühr bei der Ankunft nicht im Voraus bezahlt wurde, davon auszugehen ist, dass sich das Haustier ohne Genehmigung im Hotel aufhält.

9.6. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung hat eine tägliche Vertragsstrafe in Höhe von 100.000 Forint zur Folge, wobei diese Vertragsstrafe andere Haftungsansprüche unberührt lässt.

9.7. Verursacht das Verhalten des Haustieres erhebliche zusätzliche Reinigungsarbeiten oder ist es mit dem guten Geschmack nicht vereinbar (z. B. Tierurin oder -kot im Zimmer, im Badezimmer usw.), ist der Besitzer verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 HUF pro Übernachtung zu zahlen.

9.8. Wenn das Haustier trotz wiederholter Aufforderungen der Gäste oder seines Besitzers zu Beschwerden von Hotelgästen führt (z. B. durch ständiges Bellen, Miauen, „sein Geschäft im Hotel verrichten”, knurrt usw.), ist das Hotel berechtigt, dem Gast ohne Entschädigungsangebot die Beherbergung zu verweigern, und in diesem Fall hat der Hotelgast keinen Anspruch auf Rückerstattung des Preises für das gebuchte Zimmer.

10. Verweigerung der Vertragserfüllung, Erlöschen der Leistungspflicht

10.1. Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag über die Beherbergungsleistung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und somit die Erbringung der Leistungen zu verweigern, wenn:

  1. Der Gast das zur Verfügung gestellte Zimmer oder die Einrichtung nicht bestimmungsgemäß nutzt
  2. der Gast die Sicherheitsvorschriften und Hausordnung der Unterkunft nicht einhält, sich gegenüber den Mitarbeitern in unzulässiger Weise grob verhält, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, drohend, beleidigend oder in anderer Weise inakzeptabel auftritt
  3. Der Gast leidet an einer ansteckenden Krankheit oder hält sich in einer Epidemiesituation nicht an die gesetzlichen Vorschriften oder die vom Dienstleister eingeführten Schutzmaßnahmen
  4. Die Vertragspartei kommt ihrer im Vertrag festgelegten Vorauszahlungsverpflichtung bis zum festgelegten Zeitpunkt nicht nach
  5. Der Gast droht, den guten Ruf des Dienstleisters zu schädigen, obwohl er gemäß den vertraglichen Rechten und Pflichten keinen begründeten Anlass dazu hat.
  6. Der Gast hat eine Gruppenbuchung über eine Online-Plattform vorgenommen. Als Gruppenbuchung gilt eine Buchung von mehr als 4 Zimmern.

10.2. Eine Kündigung aus den oben genannten Gründen ist auf das Verhalten des Gastes zurückzuführen, sodass der Dienstleister in diesem Fall Anspruch auf den gesamten Buchungswert hat.

10.3. Wenn der Vertrag zwischen den Parteien aus Gründen höherer Gewalt nicht erfüllt wird, erlischt der Vertrag.

10.4. Entsteht dem Dienstleister eine Rückerstattungsverpflichtung gegenüber dem Gast, ist er berechtigt, die von Dritten (z. B. Vermittlern (Szállás.hu, Booking.com)) in Rechnung gestellten Provisionen vom Rückerstattungsbetrag abzuziehen.

10.5. Wird die Dienstleistung auf Wunsch des Gastes oder aus Gründen, die im Interesse des Gastes liegen, umgebucht oder storniert, ist der Dienstleister berechtigt, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5.000 Forint zu erheben, wobei die Verwaltungsgebühr 20 % des Gesamtwertes der Buchung nicht überschreiten darf.

11. Unterbringungsgarantie

11.1. Wenn der Dienstleister die im Vertrag genannten Dienstleistungen aufgrund seines eigenen Verschuldens (z. B. Überbelegung, vorübergehende Betriebsprobleme usw.) nicht erbringen kann, ist er verpflichtet, den Gast unverzüglich darüber zu informieren.

11.2. Der Dienstleister ist verpflichtet, bei der Buchung einer anderen Unterkunft behilflich zu sein, wenn der Gast dies wünscht.

11.3. Wenn der Dienstleister dieser Verpflichtung vollständig nachkommt und der Gast die ihm angebotene Ersatzunterkunft akzeptiert hat, kann die Vertragspartei keinen nachträglichen Schadensersatzanspruch geltend machen.

11.4. Der Gast ist nicht verpflichtet, das vom Dienstleister angebotene andere Hotel anzunehmen, und kann ohne weitere rechtliche Konsequenzen von der Buchung zurücktreten.

11.5. Im Falle einer Beschwerde des Gastes, die nach Ansicht des Hotels begründet ist, ist das Hotel berechtigt, ein anderes, geeignetes Zimmer anzubieten, um den beanstandeten Mangel zu beheben (z. B. laute Nachbarn). Wenn der Gast das angebotene Zimmer nicht akzeptiert, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Ermäßigungen und ist verpflichtet, die gebuchten Leistungen und das Zimmer zu bezahlen.

Voraussetzung für die Erbringung der Dienstleistung ist, dass die geltenden staatlichen Maßnahmen die Erbringung der Hoteldienstleistung ermöglichen.

12. Krankheit oder Tod des Gastes

12.1. Wenn der Gast während der Dauer der Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistung erkrankt und nicht in der Lage ist, in seinem eigenen Interesse zu handeln, bietet der Dienstleister medizinische Hilfe an.

12.2. Im Falle einer Erkrankung/des Todes des Gastes hat der Dienstleister Anspruch auf Kostenerstattung durch die Angehörigen, Erben oder Rechnungszahler des Erkrankten/Verstorbenen; für eventuelle Arzt- und Behandlungskosten, für die Gegenleistung für die vor dem Tod in Anspruch genommenen Dienstleistungen und für eventuelle Schäden an Ausstattungsgegenständen im Zusammenhang mit der Krankheit/dem Tod.

12.3. Wenn die Behörde für den Gast eine häusliche Quarantäne anordnet, ist dieser verpflichtet, dem Dienstleister die Servicegebühr für die eventuelle Verlängerung der Buchung zu zahlen.

13. Rechte der Vertragspartei

13.1. Gemäß dem Vertrag ist der Gast berechtigt, das gebuchte Zimmer sowie die Einrichtungen der Unterkunft, die zum üblichen Leistungsumfang gehören und nicht besonderen Bedingungen unterliegen, bestimmungsgemäß zu nutzen.

13.2. Der Gast kann während seines Aufenthalts in der Unterkunft Beschwerden über die Erbringung der vom Dienstleister angebotenen Dienstleistungen einreichen. Der Dienstleister verpflichtet sich, während dieses Zeitraums Beschwerden, die ihm schriftlich bestätigt (oder von ihm protokolliert) wurden, zu bearbeiten.

13.3. Das Recht des Gastes auf Beschwerde erlischt nach seiner Abreise aus der Unterkunft.

14. Verpflichtungen der Vertragspartei

14.1. Die Vertragspartei ist verpflichtet, die Gegenleistung für die im Vertrag bestellten Dienstleistungen bis zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt und in der dort festgelegten Weise zu begleichen.

14.2. Der Gast sorgt dafür, dass Kinder unter 18 Jahren, für die er verantwortlich ist, sich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen im Hotel des Dienstleisters aufhalten.

14.3. Der Gast darf keine eigenen Speisen und Getränke in die Gastronomieeinrichtungen des Hotels mitbringen.

14.4. Der Gast ist verpflichtet, die Hausordnung des Dienstleisters einzuhalten.

14.5. Der Gast und der zukünftige Gast sind verpflichtet, die Inanspruchnahme einer Dienstleistung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, vor deren Beginn anzumelden und deren Gegenwert zu bezahlen.

14.6. Unter Berücksichtigung der Datenschutzgesetze und der Datenschutzbestimmungen ist der Gast verpflichtet, seine Wertsachen regelmäßig zu überprüfen und seine Bemerkungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, damit der Dienstleister im Falle eines Problems die Beschwerde rechtzeitig und effizient bearbeiten kann. Dies gilt insbesondere für die Überprüfung der Wertsachen nach der Rückkehr ins Zimmer oder z. B. für die regelmäßige, mindestens tägliche Überprüfung des Zustands des im Garagenbereich abgestellten Fahrzeugs.

15. Haftung der Vertragspartei für Schadenersatz und Entschädigung

15.1. Der Gast haftet für alle Schäden und Nachteile, die dem Dienstleister oder Dritten durch das Verschulden des Gastes, seiner Begleitpersonen oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Diese Haftung besteht auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, den Schadenersatz direkt vom Dienstleister zu verlangen.

15.2. Der Dienstleister ist berechtigt, zur Erlangung von Schadensersatz die Entfernung von beweglichen Gegenständen (einschließlich Kraftfahrzeugen), die in die Unterkunft gebracht wurden, zu verhindern. In diesem Zusammenhang hat er gemäß den Regeln der verantwortungsvollen Bewachung zu handeln.

15.3. Der Gast nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das Hotel ein Nichtraucherhotel ist und gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz von Nichtrauchern handeln und verfahren muss. Das gesamte Hotelgelände, einschließlich der offenen Bereiche unter freiem Himmel, wie z. B. das Dach, ist rauchfrei. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot ist der Gast verpflichtet, für jeden Verstoß eine Entschädigung/Strafzahlung in Höhe von 400 EUR zu zahlen. Das Hotel kann den Betrag einseitig reduzieren, jedoch kann das Hotel bei Nichtzahlung des reduzierten Betrags innerhalb der Frist den ursprünglichen Betrag einfordern.

15.4. Wenn der Gast abreist, ohne bestimmte in Anspruch genommene Leistungen oder Steuern vollständig bezahlt zu haben, ist das Hotel berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten nicht bezahlten Betrags und eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 40.000 Forint zu berechnen, was die weitere Verpflichtung zur Zahlung der bei der späteren Eintreibung entstandenen Gebühren und Kosten nicht berührt.

16. Rechte des Dienstleisters

  1. Wenn der Gast seiner Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren für in Anspruch genommene oder im Vertrag bestellte, aber nicht in Anspruch genommene, vertraglich vereinbarte Dienstleistungen nicht nachkommt, hat der Dienstleister zur Sicherung seiner Forderungen ein Pfandrecht an den persönlichen Gegenständen des Gastes, die dieser mit ins Hotel gebracht hat.
  2. Der Dienstleister ist berechtigt, den Zugang zum Hotelzimmer zu beschränken, bis der Gast seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist, um seine Geldforderungen zu sichern.
  3. Der Dienstleister ist berechtigt, bestimmte Dienstleistungen aufgrund der durch die Coronavirus-Krise verursachten Pandemie einzuschränken, einzustellen oder zu ändern. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Wert der Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtwert der Buchung unerheblich ist. Übersteigt der Wert der Dienstleistung 10 % des Buchungswertes, hat der Gast Anspruch auf Entschädigung für den Preis der betreffenden, aber ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommenen Dienstleistung.
  4. Der Dienstleister ist berechtigt, aufgrund der Nichtzahlung der Parkgebühr auf den im privaten Besitz der DENTAL-PANNONIA Zrt. befindlichen Flächen die Entfernung, Wegfahr oder Verlegung von Gegenständen auf diesen Flächen zu verhindern, auch unter Einsatz physischer Mittel, z. B. Hindernissen, Ketten, bis zur Zahlung der Gegenleistung und der Vertragsstrafe.

17. Verpflichtungen des Dienstleisters

17.1. Der Dienstleister ist verpflichtet:

  1. die vertraglich vereinbarte Unterkunft und sonstigen Dienstleistungen gemäß den geltenden Vorschriften und Dienstleistungsstandards zu erbringen.
  2. die schriftliche Beschwerde des Gastes zu untersuchen und die zur Lösung des Problems erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die er schriftlich festhalten muss.

18. Haftung des Dienstleisters für Schadensersatz

18.1. Der Dienstleister haftet für alle Schäden, die dem Gast innerhalb seiner Einrichtungen durch Verschulden des Dienstleisters oder seiner Mitarbeiter entstanden sind.

18.1.1. Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schadensfälle, die durch unabwendbare Ursachen außerhalb des Einflussbereichs der Mitarbeiter und Gäste des Dienstleisters entstanden sind oder vom Gast selbst verursacht wurden.

18.1.2. Der Dienstleister kann Bereiche im Hotel ausweisen, die für den Gast nicht zugänglich sind. Der Dienstleister haftet nicht für eventuelle Schäden oder Verletzungen, die in solchen Bereichen entstehen.

18.1.3. Der Gast muss den ihm entstandenen Schaden unverzüglich im Hotel melden und dem Hotel alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, die zur Klärung der Umstände des Schadensfalls und gegebenenfalls zur Erstellung eines Polizeiprotokolls/zur Einleitung eines polizeilichen Verfahrens erforderlich sind.

18.2. Der Dienstleister haftet auch für Schäden, die der Hotelgast durch den Verlust, die Zerstörung Zerstörung oder Beschädigung seiner Wertgegenstände, wenn der Gast diese an einem vom Dienstleister dafür vorgesehenen oder allgemein dafür bestimmten Ort oder in seinem Zimmer aufbewahrt hat oder sie einem Mitarbeiter des Dienstleisters übergeben hat, den er als zur Entgegennahme seiner Wertgegenstände berechtigt ansehen konnte.

18.2.1. Für Wertsachen, Wertpapiere und Bargeld haftet der Dienstleister nur dann, wenn er diese ausdrücklich zur Aufbewahrung entgegengenommen hat oder wenn der Schaden aus einem Grund entstanden ist, für den er nach den allgemeinen Regeln haftet. In diesem Fall obliegt die Beweislast dem Gast.

18.2.2. Im Hotel ist ein automatisches Schlüsselauslesesystem und ein Kamerasystem in Betrieb. Der Gast ist verpflichtet, sein Zimmer jederzeit verschlossen zu halten, sich zu vergewissern, dass er sein Zimmer beim Verlassen verschlossen hat und die Tür ordnungsgemäß verschlossen ist, sodass sie sich auch bei geringerer Krafteinwirkung nicht öffnen lässt.

18.3. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt höchstens das Zwanzigfache des vertraglich vereinbarten Tageszimmerpreises, es sei denn, der Schaden ist geringer, wobei der maximale Schadenersatz 1.000.000,- Forint pro Zimmer nicht überschreiten darf.

18.4. In Einzelfällen gelten die lokalen Gesetze.

18.5. Die Parteien erklären, dass der Schadensersatzanspruch automatisch am 14. Kalendertag nach Verlassen des Hotels verjährt. Der Gast ist verpflichtet, innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich ein Rechtsverfahren vor einem Gericht oder einer anderen Behörde einzuleiten, um die Verjährung zu unterbrechen.

18.6. Die Parteien erklären, dass die Verjährung des Schadensersatzanspruchs nicht durch eine schriftliche oder sonstige Mitteilung des Anspruchs an das Hotel unterbrochen wird.

18.7. Der Gast erklärt, dass er auf sein Recht auf Geltendmachung seines Anspruchs verzichtet, wenn davon auszugehen ist, dass für seinen Anspruch kurzzeitig Zeugenaussagen oder Videoaufzeichnungen verfügbar wären, er seinen Anspruch jedoch nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Kalendertagen nach seiner Abreise schriftlich geltend macht. In Anbetracht der Datenschutzbestimmungen erschwert die Nichtanzeige aufgrund der zeitlich begrenzten Verfügbarkeit dieser Beweismittel, insbesondere von Videoaufzeichnungen, die Beweisführung unverhältnismäßig, sodass beide Parteien zur Kenntnis nehmen, dass sie das Recht auf Geltendmachung solcher Ansprüche zeitlich begrenzen.

18.8. Der Gast kann gemäß den Datenschutzbestimmungen jederzeit ausschließlich schriftlich die Aufbewahrung eigener relevanter Beweismittel, wie z. B. Videoaufzeichnungen, verlangen, wobei in diesem Fall der in Punkt 18.7 enthaltene Verzicht auf das Recht zur Geltendmachung von Ansprüchen nicht wirksam wird.

18.9. Wenn der Gast seine ausstehenden Rechnungen bei der Abreise nicht begleicht und zwischen den Parteien keine abweichende vorherige schriftliche Vereinbarung besteht, ist der Gast verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 Forint zu zahlen, die seine Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nicht berührt.

19. Geheimhaltung

Der Dienstleister handelt gemäß den Bestimmungen seiner Datenschutzrichtlinie.

20. Höhere Gewalt

Im Falle eines Grundes oder Umstands (z. B. Krieg, Feuer, Überschwemmung, Unwetter, Stromausfall, Auftreten einer zuvor unbekannten Epidemie), der außerhalb der Kontrolle der Partei liegt (höhere Gewalt), ist jede Partei von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit, solange dieser Grund oder Umstand besteht. Die Parteien sind sich einig, dass sie alles in ihrer Macht Stehende tun werden, um das Auftreten dieser Ursachen und Umstände so weit wie möglich zu reduzieren und die dadurch verursachten Schäden oder Verzögerungen so schnell wie möglich zu beheben.

Führt die höhere Gewalt nur zur Unmöglichkeit der Erbringung einzelner Dienstleistungen, so hat der Dienstleister Anspruch auf die Vergütung der nicht von der höheren Gewalt betroffenen Dienstleistungen, sofern diese nicht die Beherbergungsdienstleistung betreffen.

Die durch COVID-19 verursachte Pandemie gilt nicht als höhere Gewalt, da zum Zeitpunkt der Buchung bereits damit gerechnet werden kann, dass epidemiebezogene Maßnahmen ergriffen werden.

21. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Die Rechtsbeziehung zwischen dem Dienstleister und dem Vertragspartner unterliegt den Gesetzen Ungarns. Für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Dienstleistungsvertrag ergeben, ist das für den Ort der Dienstleistung zuständige Gericht zuständig.

Zuletzt geändert: 31.03.2022.